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   BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08   

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https://dejure.org/2009,13058
BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08 (https://dejure.org/2009,13058)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2009 - XI B 99/08 (https://dejure.org/2009,13058)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - XI B 99/08 (https://dejure.org/2009,13058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfristung wegen Beschwerdeeinlegung beim FG statt BFH

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer verspätet eingereichten Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH)

  • datenbank.nwb.de

    Verfristung wegen Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG statt BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
    Als Klägerin trägt sie das Risiko des verspäteten Eingangs der Beschwerde beim BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).

    Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).

    Zu einer Übermittlung vorab durch Telefax war das FG im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs nicht verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
    Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
    Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2012 - XI B 44/12

    Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens und zur Wiedereinsetzung in

    Als Klägerin trägt sie das Risiko des verspäteten Eingangs der Beschwerde beim BFH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2004 XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563; vom 15. Januar 2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778, jeweils m.w.N.).

    Einem Beteiligten ist --wie hier-- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz --hier am 5. April 2012-- so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang --hier bis zum 16. April 2012-- ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995  1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 563; in BFH/NV 2009, 778, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 31/19

    Zur Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO im Fall der

    Jedenfalls dann, wenn sie nicht nur die eigene Unzuständigkeit kennt, sondern ihr auch die tatsächlich zuständige Finanzbehörde bekannt ist, muss sie tätig werden und im Zuge eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, ohne schuldhaftes Zögern die bei ihr eingereichte Erklärung an die zuständige Behörde weiterleiten oder aber zumindest den Steuerpflichtigen über die Nichtweiterleitung informieren (vgl. zur Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Anbringung eines Rechtsbehelfs BVerfG-Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778).
  • FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen

    Voraussetzung ist dabei, dass der Rechtsbehelf so rechtzeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an die zuständige Behörde im ordentlichen Geschäftsgang erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 15.01.2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778).
  • BFH, 22.08.2023 - VIII B 76/22

    Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das

    Es besteht für das angegangene Finanzamt aber keine Pflicht zur sofortigen Prüfung und Weiterleitung noch am Tage des Eingangs des Schriftsatzes oder zu einer beschleunigten Weiterleitung (grundlegend Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.; vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835, unter II.1.a und 1.b; nachgehend BFH-Urteil vom 22.10.2002 - VII R 53/02, juris; BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563; vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778, unter 2.a und b [Rz 5, 6]; vom 28.06.2012 - XI B 44/12, Rz 17; vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 46, 47).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2021 - 10 K 3009/16

    Fristgerechter Einspruch gegen einer Steuerfeststellungsbescheid nach einer

    Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das fristwahrende Schreiben so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an den zuständigen Empfänger im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BFH, Beschluss vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778).
  • FG München, 23.05.2022 - 8 K 2391/21
    Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das fristwahrende Schreiben so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an den zuständigen Empfänger im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778 ).
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